Ausschaffung der Familie M. zeigt Problematik des geltenden Asylrechts
Über Monate setzte sich das breit abgestützte Komitee „Hier zuhause“ für den Verbleib ihrer Freundinnen und Freunde in Kilchberg ein – leider vergebens. Die SP Kanton Zürich zollt dem Komitee und der Kirchgemeinde Respekt dafür, dass sie die Familie M. mit Mut und Durchhaltewillen unterstützt hat und dies auch in Zukunft tun wird.
Die Folgen des geltenden Rechts waren in diesem Fall unmenschlich. Die gut integrierte Familie M. musste nach Jahren ihr Zuhause verlassen. Es war offenbar nicht möglich, einer bestens integrierten Familie, die seit bald fünf Jahren in der Schweiz lebt, eine sichere Zukunft in der Schweiz zu ermöglichen.
Die SP Kanton Zürich spricht sich gegen Ausschaffungen aus, die nach Jahren des Aufenthalts in der Schweiz erfolgen und in keinem Zusammenhang mit einer straffälligen Handlung stehen. Der Umgang mit Familien mit Kindern sollte von besonderer Rücksicht geprägt sein. Dass eine Ausschaffung wie diejenige der Familie M. möglich war, ist eine Folge der zahlreichen Verschärfungen im Asylrecht. Eine solche Praxis ist einem humanitären Land wie der Schweiz unwürdig.